Eine Heilmittelverordnung ist 28 Tage gültig. Die Behandlung muss also 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen – diese Frist gilt unabhängig von Quartalen.
Besteht aus medizinischen Gründen dringender Behandlungsbedarf, vermerkt der Arzt dies auf Ihrer Verordnung. Es gilt dann eine Frist von 14 Tagen.